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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Durchführung von Gebäudereinigungsleistungen, Hausmeisterservices, Winterdiensten und Gartenpflegearbeiten, die zwischen Velkaro, Gersweilerstraße 37a, 66117 Saarbrücken (nachfolgend „Velkaro“) und ihren Kunden (Verbrauchern und Unternehmern, nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden.

Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Velkaro stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss und Angebote

Alle Angebote von Velkaro sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Kunden (Auftragserteilung) und die anschließende Annahme durch Velkaro (Auftragsbestätigung), spätestens jedoch mit der Aufnahme der Dienstleistung zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Leistungsumfang und Durchführung

Der genaue Umfang der von Velkaro zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag bzw. dem bestätigten Angebot. Typische Leistungsbereiche sind:

  • Gebäudereinigung (Büro-, Fenster-, Unterhalts-, Grund-, Bauend- und Sonderreinigungen)
  • Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt, Laubentsorgung, Beetpflege)
  • Winterdienst (Räumung und Streuung gemäß städtischer Satzung der Landeshauptstadt Saarbrücken)
  • Entrümpelungen und Wohnungsauflösungen

Velkaro verpflichtet sich, die Leistungen fach- und sachgerecht durchzuführen. Die Auswahl des einzusetzenden Personals und der Reinigungsgeräte bzw. Pflegemaschinen obliegt allein Velkaro.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Velkaro den ungehinderten Zugang zu den zu reinigenden oder zu pflegenden Objekten, Räumlichkeiten und Außenflächen zu den vereinbarten Zeiten zu ermöglichen.

Der Kunde stellt Velkaro die zur Durchführung der Arbeiten benötigten Medien (insbesondere kaltes und warmes Wasser sowie Strom) in ausreichendem Umfang kostenfrei zur Verfügung.

Für den Winterdienst hat der Kunde Velkaro vor Beginn der Wintersaison Lagepläne der zu räumenden und zu streuenden Flächen zur Verfügung zu stellen, auf denen eventuelle Besonderheiten (z. B. unebene Bodenplatten, empfindliche Pflasterungen, verborgene Hindernisse) markiert sind.

5. Besondere Bedingungen für den Winterdienst

Der Winterdienst wird in der Zeit vom 1. November eines Jahres bis zum 30. April des Folgejahres (Vertragszeitraum) erbracht, sofern vertraglich keine abweichende Regelung getroffen wurde.

Räum- und Streuleistungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der jeweiligen Ortssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken. Die Ausführung richtet sich nach der meteorologischen Wetterlage.

Velkaro übernimmt die vertragliche Haftung für die Verkehrssicherungspflicht auf den vereinbarten Flächen ausschließlich für den Zeitraum der vertraglichen Bindung und nach Maßgabe der ausgeführten Einsätze. Die Haftungsübernahme entfällt, wenn Velkaro die Ausführung wegen höherer Gewalt (z. B. extremes Verkehrschaos, extremes Dauerschneien ohne Unterlass) oder unzugänglicher Zuwege (z. B. durch parkende Fahrzeuge des Kunden blockiert) unmöglich war.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern im Angebot nicht anders ausgewiesen.

Rechnungen von Velkaro sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, es wurden abweichende Zahlungsziele vereinbart.

Bei Zahlungsverzug ist Velkaro berechtigt, die Arbeiten nach vorheriger schriftlicher Ankündigung vorübergehend einzustellen, bis der Zahlungsrückstand vollständig ausgeglichen ist.

7. Gewährleistung und Mängelrüge

Der Kunde hat die erbrachten Dienstleistungen nach Fertigstellung unverzüglich zu prüfen. Mängel der Reinigungs- oder Pflegearbeiten sind Velkaro spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Ausführung schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen (Mängelrüge), damit Velkaro die Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben wird.

Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen ist Velkaro zur kostenfreien Nachbesserung verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung wiederholt fehl oder ist sie für Velkaro unzumutbar, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.

8. Haftung

Velkaro haftet für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von Velkaro, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Velkaro nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

Velkaro verfügt über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung. Schadensfälle sind Velkaro unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Entstehung, schriftlich anzuzeigen.

9. Vertragslaufzeit und Kündigung

Soweit im Vertrag keine feste Laufzeit vereinbart wurde, werden Verträge über wiederkehrende Leistungen (z. B. laufende Unterhaltsreinigung, saisonaler Winterdienst oder Gartenpflege) auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Solche Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern einzelvertraglich keine abweichenden Kündigungsfristen vereinbart wurden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz schriftlicher Abmahnung nachhaltig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

10. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Saarbrücken.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Velkaro Reinigung

Ihr inhabergeführter Full-Service-Partner für Gebäudereinigung und professionellen Hausmeisterservice in der Region Saarbrücken.

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